Handelsschule, Abschluss der und Selbsterhaltungsfähigkeit
Der Abschluss der Handelsschule führt grundsätzlich zur Selbsterhaltungsfähigkeit; der Besuch eines Aufbaulehrganges, der zum Bildungsziel der Handelsakademie führt, ist jedoch nicht als zweiter Bildungsgang anzusehen (kurzfristige Berufstätigkeit, die gleichzeitig mit dem Aufbaulehrgang begonnen und dann wieder aufgegeben wurde, schadet nicht).
Selbsterhaltungsfähigkeit auf Grund abgeschlossener Berufsausbildung.
Achtung: Grundsätzlich heißt nicht immer. Wenn das Kind es sich anders überlegt und Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung ablegen will und dafür sehr gut geeignet ist, wird die Unterhaltspflicht weiter bestehen. Ebenso wohl bei durchschnittlicher Eignung.
Eine zweite Berufsausbildung zB im sozialen Bereich wird wohl eher nicht zu bezahlen sein, außer es gibt eklatant bessere Fortkommenschancen (deutlich bessere Arbeitsplatzsituation, besseres Einkommen).