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Hundegeld

Hundegeld, dass der Unterhaltspflichtige als Aufwandsentschädigung für den von ihm gehaltenen Jagdhund erhält, ist im Zweifel zur Hälfte in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen, außer der UhPfl weist einen höheren Aufwand für die Haltung des Hundes nach.