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Seite angelegt am: 07.12.2008 ; Letzte Bearbeitung: 03.08.2020

Höhe Verkehrswert einer Liegenschaft nicht revisibel

Es ist zwar die Frage, welcher Wert der Liegenschaft im Verfahren nach den §§ 81 ff EheG der Aufteilung zugrunde zu legen ist, eine Rechtsfrage; die Höhe des Verkehrswertes stellt aber eine Tatfrage dar, die vor dem OGH nicht bekämpft werden kann.