Seite angelegt am: 05.01.2008
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Letzte Bearbeitung:
03.08.2020
Liegenschaft für Unternehmenskredit verpfändet
Werden auf einer sonst dem Aufteilungsverfahren unterliegenden Liegenschaft zugunsten des Unternehmens eines Ehegatten Betriebsmittelkredite in einer den Verkehrswert der Liegenschaft erreichenden Höhe hypothekarisch sichergestellt, wird dadurch die Liegenschaft mit ihrem gesamten Wert dem Unternehmen gewidmet und unterliegt dann nicht der Aufteilung. Jedenfalls liegen keine ehelichen Ersparnisse vor.
Das gilt aber dann nicht, wenn mit der Verpfändung der Tatbestand des § 91 Abs 1 EheG verwirklicht wurde.