Seite angelegt am: 11.11.2009
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Letzte Bearbeitung:
03.08.2020
Bauwertzuwachs einer Liegenschaft als Aufteilungswert
Die Heranziehung des Bauwertzuwachs erscheint wohl nur dann sachgerecht, wenn sich der Antragsgegner durch das Behalten der nunmehr aufgewerteten Wohnung nicht nur Aufwendungen für eine sonstige Wohnstätte ersparte, sondern auch unterstellt werden könnte, er würde sich ohne die vorhandene Nutzungsmöglichkeit eine andere Wohnung in ähnlicher Ausstattung und Größe anschaffen.