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Seite angelegt am: 29.09.2023 ; Letzte Bearbeitung: 29.09.2023

Liegenschaft, vermietet an Unternehmen

Für die vom Mann vertretene – vom Rekursgericht aber unter Hinweis auf die zu …… ergangene Entscheidung abgelehnte – Ansicht, wenn eine Liegenschaft nur an „Unternehmen“ vermietet werde, unterliege sie unabhängig davon, ob „fremdvermietet“ wird oder die Vermietung innerhalb der „eigenen“ Unternehmen(-sgruppe) erfolgt, nicht der Aufteilung, kann er – wie in seinem gesamten Rechtsmittel – weder Belegstellen aus Rechtsprechung oder Lehre nennen, noch trägt er dazu Sachargumente vor.