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Seite angelegt am: 15.11.2020 ; Letzte Bearbeitung: 15.11.2020

Liegenschaften - Wertsteigerungen nach Aufhebung der ehel. Lebensgemeinschaft

Hat der Wert einer der Aufteilung unterliegenden Sache (hier: Liegenschaft mit Ehewohnung) ohne besonderes Zutun eines der Streitteile eine Steigerung seit Auflösung der Lebensgemeinschaft erfahren, ist für die Bemessung der Ausgleichszahlung nicht der Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, sondern der des Verfahrensbeschlusses des Aufteilungsverfahrens maßgeblich.