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Seite angelegt am: 29.04.2022 ; Letzte Bearbeitung: 29.04.2022

Liegenschaftswert ist eine Tatschenfrage

Es ist zwar die Frage, welcher Wert der Liegenschaft im Verfahren nach den §§ 81 ff EheG der Aufteilung zugrunde zu legen ist, eine Rechtsfrage; die Höhe des Verkehrswertes stellt aber eine Tatfrage dar, die vor dem Obersten Gerichtshof nicht bekämpft werden kann.