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Seite angelegt am: 03.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 03.08.2020

Anfechtung der Wertermittlungsmethode betreffend der Liegenschaften

Die Wertermittlungsmethode unterliegt nicht der Anfechtung vor dem OGH, sondern ist vom Sachverständigen auszuwählen, der dabei den jeweiligen Stand der Wissenschaft und die im redlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten zu beachten hat.