Seite angelegt am: 12.12.2006
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Letze Bearbeitung:
07.08.2020
Alleinerzieherfreibetrag
Familienbeihilfe, Mehrkinderzuschlag, Alleinerzieherabsetzbetrag sind bei der Berechnung des Unterhaltsanspruches der (Ex-)Ehefrau unterhaltsrechtlich irrelevant.
Anmerkung: Zur Auswirkung des Familienbonus Plus (oder Kindermehrbetrag) auf den (Ex-) Ehegtteunterhalt gibt es weder Entscheidungen noch Literaturäußerungen.