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Alleinerzieherfreibetrag

Familienbeihilfe, Mehrkinderzuschlag, Alleinerzieherabsetzbetrag sind bei der Berechnung des Unterhaltsanspruches der (Ex-)Ehefrau unterhaltsrechtlich irrelevant.

Anmerkung: Zur Auswirkung des Familienbonus Plus (oder Kindermehrbetrag) auf den (Ex-) Ehegtteunterhalt gibt es weder Entscheidungen noch Literaturäußerungen.