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Ausländische Ehescheidung ohne Verschuldensausspruch und Unterhaltsanspruch

Wenn eine Ehe nach ausländischem Recht, das nur eine Scheidung ohne Verschuldensausspruch kennt, geschieden wurde und auf den Unterhaltsanspruch österreichisches Recht zur Anwendung kommt, steht dem bedürftigen Ehegatten analog § 69 Abs 3 EheG unter den dort beschriebenen Voraussetzungen ein Unterhaltsanspruch gegen den anderen Teil zu.