Seite angelegt am: 10.01.2007
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Letze Bearbeitung:
07.08.2020
Anspannung und ausländischer Staatsbürger
Der OGH verneint prinzipiell eine Pflicht des ausländischen Staatsbürgers z.B. nach Scheitern einer Beziehung in Österreich zu bleiben, um weiter besser zu verdienen. Insbesondere ist es dem für ein Kind ist Österreich unterhaltspflichtigen Ausländer erlaubt in sein Heimatland zurückzukehren, insbesondere um wieder bei seiner Ehefrau mit der er jahrelang verheiratet ist, zu wohnen; es wäre unzumutbar ihn zu verpflichten in Österreich zu bleiben und zumindest Notstandshilfe zu beziehen.
Die Anspannung im Sinne eines unterhaltsrechtlichen Zwanges in Österreich zu bleiben, wird sowohl beim Ehegattenunterhalt , als auch beim Kindesunterhalt verneint.