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Seite angelegt am: 12.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 07.08.2020

Amtshaftungsversicherung

Beiträge zu einer beruflich bedingten Versicherung (Haftpflichtversicherung, Amtshaftungsversicherung) sind von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzuziehen, auch wenn der Abschluss freiwillig erfolgt.