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Seite angelegt am: 02.11.2008 ; Letzte Bearbeitung: 07.08.2020

Anspannung und Unterhalt aus Scheidungsfolgenvergleich

Es ist kein sachlicher Grund erkennbar, den Anspannungsgrundsatz auf einen mit Scheidungsfolgenvergleich vereinbarten Unterhalt nicht anzuwenden.