Seite angelegt am: 07.03.2020
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Letzte Bearbeitung:
12.12.2024
Frist nach ausländischer Ehescheidungsentscheidung
Wird eine Ehe im Ausland geschieden, beginnt die Präklusivfrist für ein in Österreich durchzuführendes Aufteilungsverfahren daher bereits ab Eintrittder formellen Rechtskraft der anzuerkennenden Entscheidung auf Ehescheidung und nicht erst ab jener der (fakultativen: § 98 AußStrG) Entscheidung auf Anerkennung zu laufen.