Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 03.12.2017 ; Letzte Bearbeitung: 03.08.2020

Frist zur Einleitung eines Aufteilungsverfahrens und § 1497 ABGB

Die allgemeine Verjährungsbestimmung des § 1497 ABGB ist auf die Präklusivfrist des § 95 EheG nämlich analog anzuwenden.