Seite angelegt am: 10.02.2008
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Letzte Bearbeitung:
03.08.2020
Ausschließlicher Gebrauch durch einen Ehegatten
Wenn eine Sache (zB KFZ) nur von einem Ehegatten gebraucht wird, wenn auch nicht zum persönlichen Gebrauch iS § 82 (1) Z.2 EheG, unterliegt sie nicht dem Aufteilungsverfahren.