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Seite angelegt am: 10.02.2008 ; Letzte Bearbeitung: 03.08.2020

Ausschließlicher Gebrauch durch einen Ehegatten

Wenn eine Sache (zB KFZ) nur von einem Ehegatten gebraucht wird, wenn auch nicht zum persönlichen Gebrauch iS § 82 (1) Z.2 EheG, unterliegt sie nicht dem Aufteilungsverfahren.