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Seite angelegt am: 11.06.2009 ; Letzte Bearbeitung: 03.08.2020

Aufteilungsanspruch ist kein bloßer Geldanspruch

Der nacheheliche Aufteilungsanspruch ist als rein vermögensrechtlicher Anspruch, auch wenn der Aufteilungsvorschlag eines Antragstellers eine Ausgleichszahlung zum Gegenstand hat, kein bloßer Geldanspruch.