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Seite angelegt am: 26.10.2009 ; Letzte Bearbeitung: 03.08.2020

Geschäftskonto eins Unternehmens

Ein Aktivsaldo auf dem Geschäftskonto eines Unternehmens stellt keine aufteilbaren Ersparnisse dar, auch wenn dieser Aktivsaldo durch Konsumverzicht der Ehegatten (geringe Privatentnahmen) entstanden ist. Umgekehrt kann daher auch keine eheliche Schuld vorliegen, wenn ein Negativsaldo auf dem Geschäftskonto eines Unternehmens durch übermäßiges Konsumverhalten der Ehegatten (übermäßige Privatentnahmen) verursacht wurde.