Seite angelegt am: 29.11.2007
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Letzte Bearbeitung:
04.03.2020
Gehaltsvorschuss
Ein von einem Ehegatten aufgenommener und in aufrechter ehelicher Gemenschaft wieder zurückbezahlter Gehaltsvorschuss ist kein Sonderbeitrag des kreditnehmenden Ehegatten, sondern ein gemeinsamer Beitrag beider Ehegatten.
Anmerkung: Umgekehrt ist ein offener Gehaltsvorschuss als Verbindlichkeit in die Aufteilungsrechnung aufzunehmen