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Seite angelegt am: 29.11.2007 ; Letzte Bearbeitung: 04.03.2020

Gehaltsvorschuss

Ein von einem Ehegatten aufgenommener und in aufrechter ehelicher Gemenschaft wieder zurückbezahlter Gehaltsvorschuss ist kein Sonderbeitrag des kreditnehmenden Ehegatten, sondern ein gemeinsamer Beitrag beider Ehegatten.

Anmerkung: Umgekehrt ist ein offener Gehaltsvorschuss als Verbindlichkeit in die Aufteilungsrechnung aufzunehmen