Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 03.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 03.08.2020

Nicht ausgeschüttete Gewinne

Wurde nicht ausgeschütteter Gewinn einer GmbH, an der einer der früheren Ehepartner Anteile besitzt, als Rücklage verwendet, gehört er unabhängig davon jedenfalls zum Unternehmen der Gesellschaft, ob die Heranziehung des Gewinnes zur Bildung von Rücklagen mit einem Konsumverzicht des anderen verbunden war oder und ob und in welcher Höhe dadurch der Wert des Geschäftsanteiles der Gesellschafter gestiegen ist. Auch über diesen Umweg unterliegen Gewinne nicht der Aufteilung.