Seite angelegt am: 02.12.2006
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Letzte Bearbeitung:
03.08.2020
Berücksichtigung der Geldentwertung im Aufteilungsverfahren
Immer dann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, bei dem Wertentwicklungen über längere Zeiträume hinweg zu beurteilen sind, darf die Geldentwertung nicht unberücksichtigt bleiben, weil nur so ein billiger Ausgleich der Interessen der Beteiligten sichergestellt ist. Welcher Geldwertindikator (Index) dabei der Wertermittlung zugrundegelegt wird, muss stets nach den konkreten Verhältnissen beurteilt werden.