Seite angelegt am: 29.09.2023
;
Letzte Bearbeitung:
29.09.2023
Gewinnvorträge
Zu den beträchtlichen Gewinnvorträgen (in Höhe von mehr als 2 Mio EUR) konnte das Erstgericht ohnehin zu seinen Gunsten nicht (wie die Frau behauptet hatte) feststellen, dass diese vom Mann nur „vor dem Hintergrund des Aufteilungsverfahrens“ im Unternehmen „geparkt“ worden seien.