Seite angelegt am: 14.08.2022
;
Letzte Bearbeitung:
14.08.2022
Bewertung von Gebrauchsgegenständen
Der Verkehrswert von Gebrauchsgegenständen ist nur beschränkt heranziehbar, weil deren Wert idR nicht im erzielbaren Veräußerungserlös, sondern im Gebrauch liegt.