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Seite angelegt am: 14.08.2022 ; Letzte Bearbeitung: 14.08.2022

Bewertung von Gebrauchsgegenständen

Der Verkehrswert von Gebrauchsgegenständen ist nur beschränkt heranziehbar, weil deren Wert idR nicht im erzielbaren Veräußerungserlös, sondern im Gebrauch liegt.