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Seite angelegt am: 25.09.2021 ; Letzte Bearbeitung: 25.09.2021

Räumungsbegehren und Aufteilungsverfahren

Der geschiedene Ehepartner kann dem auf titellose Benützung gestützten Räumungsbegehren das im Aufteilungsanspruch fortlebende Benützungsrecht an der Ehewohnung wirksam einwenden, so lange über den Aufteilungsanspruch noch nicht rechtskräftig abgesprochen ist.