Seite angelegt am: 15.10.2014
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Letzte Bearbeitung:
04.08.2020
Rückzahlungen nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft
Von einem Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft getätigte Rückzahlungen sind nicht auch zu Gunsten des anderen Ehegatten zu berücksichtigen.