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Seite angelegt am: 15.10.2014 ; Letzte Bearbeitung: 04.08.2020

Rückzahlungen nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft

Von einem Ehegatten nach  Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft getätigte Rückzahlungen sind nicht auch zu Gunsten des anderen Ehegatten zu berücksichtigen.