Seite angelegt am: 02.10.2013
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Letzte Bearbeitung:
04.08.2020
Nur einheitlicher Ausspruch über Zulässigkeit des Revisionsrekurses
Sämtliche der von den Vorinstanzen in einem Aufteilungsverfahren getroffenen Anordnungen stellen wegen ihrer wechselseitigen Abhängigkeit eine Einheit dar. Danach kann es zu der Rekursentscheidung auch nur einen einheitlichen Ausspruch über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des Revisionsrekurses geben.