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Seite angelegt am: 02.10.2013 ; Letzte Bearbeitung: 04.08.2020

Nur einheitlicher Ausspruch über Zulässigkeit des Revisionsrekurses

Sämtliche der von den Vorinstanzen in einem Aufteilungsverfahren getroffenen Anordnungen stellen wegen ihrer wechselseitigen Abhängigkeit eine Einheit dar. Danach kann es zu der Rekursentscheidung auch nur einen einheitlichen Ausspruch über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des Revisionsrekurses geben.