Seite angelegt am: 11.07.2007
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Letze Bearbeitung:
25.07.2020
Einkommen aus Landwirtschaft
Die einkommenssteuerrechtlichen Pauschalierungen bei Landwirten sind unerheblich. Es ist auf das tatsächliche wirtschaftliche Einkommen abzustellen.
Anmerkung: In aller Regel kommt man um ein Gutachten zur Einkommensermittlung nicht herum.