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Jahreslohnzettel

Nach der Judikatur ist der Jahreslohnzttel keine geeignete Unterlage für die Ermittlung der UBGR sein.

Anmerkung: Warum, ist mir nicht nachvollziehbar, weil alle relevanten Daten darauf enthalten sind, auch steuerfreie Bezüge. Tatsächlich kann man mit dem Jahreslohnzettel am schnellsten die UBGR errechnen.