Seite angelegt am: 03.06.2007
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Letze Bearbeitung:
30.07.2020
Jahreslohnzettel
Nach der Judikatur ist der Jahreslohnzttel keine geeignete Unterlage für die Ermittlung der UBGR sein.
Anmerkung: Warum, ist mir nicht nachvollziehbar, weil alle relevanten Daten darauf enthalten sind, auch steuerfreie Bezüge. Tatsächlich kann man mit dem Jahreslohnzettel am schnellsten die UBGR errechnen.