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Luxusgrenze - keine absoluten Obergrenzen im Unterhaltsrecht

Betragliche oder in einem Vielfachen des sogenannten Regelbedarfes ausgedrückte absolute Obergrenzen für die Festsetzung eines Kindesunterhaltes sind mit den in § 140 ABGB (ab 01.02.2013 § 231 ABGB) normierten Bemessungskriterien nicht vereinbar; diese gestatten daher auch keinen allgemeinen "Unterhaltsstopp" beim 2,5 - fachen oder einem sonstigen Vielfachen der sogenannten Regelbedarfsätze.