Seite angelegt am: 01.11.2006
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Letze Bearbeitung:
31.07.2020
Lebensgefährte, freiwillige Unterhaltsleistungen an; - keine Berücksichtigung
Aus sittlicher Pflicht freiwillig an den Lebensgefährten tatsächlich geleisteter Unterhalt kann sich nicht mindernd auf die Höhe des Kindern zu leistenden gesetzlichen Unterhaltes auswirken. Sie sind bei der Unterhaltsbemessung nicht zu berücksichtigen.