Seite angelegt am: 24.11.2017
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Letze Bearbeitung:
29.07.2020
Exekutive Abzüge
Exekutive Abzüge sind nicht von der UBGR abzuziehen.
Anmerkung: Unter den strikten Voraussetzungen, unter welchen sonst Kredite (Kreditraten) geltend zu machen sind, wären wohl auch exekutive Abzüge anzuerkennen.