Seite angelegt am: 28.10.2006
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Letze Bearbeitung:
31.07.2020
Lebensversicherungsprämien sind nicht von UBGR abziehbar
Prämien für Lebensversicherung bilden schon weil sie vorwiegend der Vermögensbildung dienen, keine Abzugspost von der UBGR. Selbst Prämien für Lebensversicherung bei welcher der Unterhaltsberechtigte Begünstigter ist, bilden keine Abzugspost von Unterhaltsbemessungsgrundlage.
Anmerkung: Es wird meines Erachtens aber beim Unterhalt des Ehepartners zu prüfen sein, ob diese Lebensversicherung mit seinem Einverständnis abgeschlossen wurde und ob er allenfalls an dieser Vermögensbildung partizipiert.