Seite angelegt am: 04.08.2007
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Letze Bearbeitung:
17.08.2020
Verkaufserlöse für Liegenschaften
Verkaufserlöse für Liegenschaften können auch zur Unterhaltsbemessung herangezogen werden.
Anmerkung: Dies gilt vor allem dann, wenn der Vater selbst diese Erlöse verwendet seinen laufenden Lebensunterhalt (erhöht) zu finanzieren oder der geleistete Unterhalt sonst unter dem Regelbedarf liegen würde.