Luxusgrenze - Einzelfälle
Die von den unterhaltsberechtigten Kindern geforderte Teilhabe am Lebensstil des Vaters, der nach ihrem Vorbringen aus Luxusurlauben, Luxusautos, Luxusuhren, teurer Marken- und Designerkleidung und regelmäßigen Besuchen in noblen Restaurants besteht, wäre ein Paradebeispiel für pädagogisch nicht wünschenswerte Überalimentierung. Ein Abgehen von der Regel, dass ein Unterhaltsstopp bei Kindern unter 10 Jahren grundsätzlich beim zweifachen Regelbedarf anzusetzen ist, nur um den Kindern einen Lebensstil wie ihrem Vater zu ermöglichen, entspreche hier gerade nicht dem Kindeswohl. Auch die Frage, ob bzw. wie sehr die Kinder im konkreten Fall dem geschilderten Lebensstil ihres Vaters gewöhnt sind, ist nicht entscheidungsrelevant. Bei Kindern im Alter unter 10 Jahren werden die Entscheidungen über sämtliche Ausgaben, zumindest bei pädagogisch sinnvollem Vorgehen, noch von den Eltern bzw. Betreuungspersonen getroffen, nicht von den Kleinkindern selbst. Sollte dies konkret nicht der Fall sein, wäre es sogar pädagogisch angezeigt, diese Vorgangsweise zu korrigieren und die Kinder daran zu gewöhnen, dass das ihnen zur Verfügung stehende Geld bei weniger verschwenderischer Verwendung für ihre kindlichen Bedürfnisse durchaus ausreichen kann.