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Seite angelegt am: 03.12.2017 ; Letzte Bearbeitung: 02.08.2020

Baubewilligung-(sfähigkeit) für Gebäude

Die Frage der Bewilligungsfähigkeit eines Bauwerks enthält sowohl Tatsachen- als auch Rechtselemente. Zu dem der Genehmigungsfähigkeit behauptetermaßen entgegenstehenden Umstand der Unterschreitung des vorgeschriebenen Mindestabstands fehlen aber bisher Feststellungen (und auch Beweisergebnisse), sodass die Frage der Genehmigungsfähigkeit noch gar nicht abschließend beurteilt werden kann. Beantragt eine Exehegatte eine Ausgleichszahlung für das - so nicht genhmigte - Gebäude trägt er die Behauptungs- und Beweislast für die nachträgliche Genehmigungsfähigkeit.