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Seite angelegt am: 01.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 02.08.2020

Betriebsliegenschaft, Aufhebung Miteigentum nach Scheidung

Zunächst ist zu berücksichtigen, dass das Aufteilungsverfahren dafür nicht heranzuziehen ist. Es ist eine zivilrechtliche Teilungsklage einzubringen in einem Zivilprozess mit normalen Kostenfolgen gemäß §§ 43 ff ZPO.