Beweislast für mangelndes Wohnbedürfnis
Die Beweislast dafür, daß die Ehewohnung nicht der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses eines Ehegatten dient, trifft den Beklagten. Er hat den Ausnahmefall der anderweitigen Deckung des Wohnbedürfnisses eines Ehegatten zu beweisen. Die Bescheinigungslast im Provisorialverfahren ist gleich zu verteilen wie die Beweislast im Hauptverfahren; auch im Provisorialverfahren ist daher der Beklagte dafür bescheinigungspflichtig, daß seine Ehegattin nicht auf die Ehewohnung angewiesen ist.
- Bank, Rechtsmittelbefugnis der
- Baubewilligung für Gebäude
- Bauen auf fremden Grund
- Bauherrenmodell im Aufteilungsverfahren
- Bauherrenmodell im Aufteilungsverfahren
- Bauland - Umwidmung einer eingebrachten Liegenschaft
- Bausparverträge lautend auf Kinder
- Bausparverträge, eingebracht und Zinsen
- Bauträgertätigkeit und Aufteilungsverfahren
- Bauwertzuwachs an einer Liegenschaft
- Bedarf des Kindes an der Ehewohnung
- Beendigungsanspruch für beide Verfahrensparteien
- Begräbnisgeldzuschuss
- Behauptungs- und Beweislast
- Beitrag
- Beiträge von Freunden zur Vermögensbildung
- Beiträge in der Hausfrauenehe
- Beiträge von Verwandten zur Vermögensbildung
- Belastungs- und Veräußerungsverbote zugunsten Dritter
- Belastungs- und Veräußerungsverbote zwischen den Ehegatten
- Belastungs- und Veräußerungsverbot und eingebrachte Liegenschaft
- Belohnung, keine durch das Aufteilungsverfahren
- Benachteiligungen, Ausgleich für
- Benutzung der Ehewohnung durch Dritte, Untersagung
- Benützungsentgelt für Ehewohnung, kein Anspruch auf gegen (Ex-)Ehepartner
- Benützungsregelung, einstweilige - Grundsätze
- Benützungsregelung einstweilige, für Ehewohnung
- Benützungsverhältnis - Eintritt in ein
- Bereicherungsrechtliche Ansprüche u. Aufteilungsverfahren
- Bereinigungswirkung von Scheidungsgfolgenvergleichen
- Berufsausübung, Sachen für
- Besitzgesellschaften - Unternehmen
- Bestrafung, keine durch das Aufteilungsverfahren
- Besuchskontakte Elternteil - Kind
- Beteiligte Dritte
- Betrieb, Unternehmen
- Betriebskosten, laufende
- Betriebskosten nach Stichtag bei Miteigentum
- Betriebliche Gewinne
- Betriebliche Schulden
- Betriebliche Schulden und Ehewohnung
- Betriebsliegenschaft, Aufhebung Miteigentum nach Scheidung
- Bewahrungsgrundsatz und Ehewohnung
- Bewahrungsgrundsatz versus Trennung der Lebensbereiche
- Beweislast für mangelndes Wohnbedürfnis
- Bewertung
- Bewertung des Streitwerts
- Bewertung - Aufwand
- Bewertung, keine getrennte von eingebrachte Liegenschaft mit Haus
- Bewertung von Gebrauchsvermögen
- Bewertung durch das Rekursgericht notwendig
- Bewertung von Liegenschaften
- Bewertung und Verfahrensaufwand
- Bewertungsstichtag für Aufteilung
- Bezifferung der begehrten Ausgleichszahlung
- Bezirksgericht - zuständiges
- Bilder
- Billigkeit der Ausgleichszahlung
- Billigkeit der Ausgleichszahlung idR nicht revisibel
- Billigkeitsentscheidung und Revisibilität
- Billigkeitsgrundsatz
- Billigkeitsgrundsatz nur bei Konnex zur Aufteilungsmasse
- Bindung - keine des Gerichts an Aufteilungsanträge
- Bindung an Scheidungsvergleich vor Abschluss der Ehescheidung
- Briefmarkensammlung
- Bürgschaften für Unternehmenskredite
- Buschen- oder Heurigenschank