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Seite angelegt am: 29.11.2006 ; Letzte Bearbeitung: 02.08.2020

Bauen auf fremden Grund

Ein Spezialproblem kann auftreten bei Bauen auf fremden Grund. Bspw. können Ehegatten auf dem Grund der Eltern eines Ehepartners bauen und eine Zusage auf Übereignung wird nicht eingehalten. Hier kann außerbücherlicher Eigentumserwerb vorliegen.