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Seite angelegt am: 29.05.2016 ; Letzte Bearbeitung: 11.08.2020

Feststehende Vaterschaft als Voraussetzung für Parteistellung

Die feststehende Vaterschaft ist  Voraussetzung für die Parteistellung und die Rechtsmittellegitimation im Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren.
Diese Voraussetzung muss im Zeitpunkt der Rechsmittelentschiedung UND im Zeitpunkt der Erhebung des Rechtsmittels gegeben sein.