Seite angelegt am: 29.05.2016
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Letzte Bearbeitung:
11.08.2020
Feststehende Vaterschaft als Voraussetzung für Parteistellung
Die feststehende Vaterschaft ist Voraussetzung für die Parteistellung und die Rechtsmittellegitimation im Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren.
Diese Voraussetzung muss im Zeitpunkt der Rechsmittelentschiedung UND im Zeitpunkt der Erhebung des Rechtsmittels gegeben sein.