Volmachten für Reisen ohne (beide) Obsorgeberechtigten
Vollmachten für allein reisende Kinder
Wenn Kinder alleine, mit Großeltern oder auch nur mit einem gesetzlichen Vormund verreisen, empfiehlt der Club für einige Länder eine Vollmacht mitzuführen.
Die vom Club zur Verfügung gestellte Vorlage ist eine schriftliche Einverständniserklärung (z.B. eines Elternteils), dass das minderjährige Kind alleine, mit nur einem Elternteil oder in Begleitung anderer Personen ins Ausland verreisen darf.
Denn in einigen Ländern kommt es ab und an zu Problemen bei der Einreise. Mitglieder berichten dem ÖAMTC von Kontrollen bei der Einreise nach Bosnien & Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Nordmazedonien, Slowenien und Serbien, sowie Schwierigkeiten in außereuropäischen Ländern mit strengeren Einreisebestimmungen (wie etwa in Südafrika). Begründet werden die Kontrollen damit, Fälle von Kindesentführung verhindern zu wollen.
Daher ist es empfehlenswert, eine entsprechende Einverständniserklärung des/der Obsorgeberechtigten in englischer Sprache oder der entsprechenden Landessprache des Reiselandes (sowie der durchreisten Länder) mitzuführen.
Genauere Informationen zu den einzelnen Ländern gibt es dazu in der ÖAMTC Länder-Info unter der Kategorie "Personaldokumente".
Alleinige Obsorge - was tun?
Es gibt auch die Familienkonstellation, wonach ein Elternteil mit der alleinigen Obsorge betraut ist. Dann kann es schwierig (und nach österreichischem Recht auch unnötig) sein, eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitzuführen. Der ÖAMTC empfiehlt in diesen Fällen, ein Dokument mitzuführen, dass die alleinige Obsorge dokumentiert (Gerichtsbeschluss, Sterbeurkunde, …). Erscheint das im Hinblick auf die vielleicht strengen Regelungen des Landes, das bereist werden soll, zu unsicher, empfiehlt der ÖAMTC vorab die Kontaktaufnahme mit der Vertretungsbehörde des entsprechenden Landes.
Kontakte zu den einzelnen Ländern gibt es dazu in der ÖAMTC Länder-Info unter der Kategorie "Wichtige Kontakte".