Seite angelegt am: 29.12.2006
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Letzte Bearbeitung:
11.08.2020
Möglicher Ausschluß der Eltern von der Vermögensverwaltung bei Zuwendungen (Kopie 1)
Auch bei Schenkungen oder letztwilligen Zuwendungen an minderjährige Kinder ist der (allein) obsorgeberechtigte Elternteil mit der Vermögensverwaltung betraut. Bei zugewendetem Vermögen kann der Geschenkgeber oder Erblasser diese Vermögensverwaltung der Eltern oder eines Elternteiles ausschließen.