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Seite angelegt am: 17.01.2015 ; Letzte Bearbeitung: 11.08.2020

Vorläufige Maßnahmen im Pflegschaftsverfahren - keine Anfechtung der Beweiswürdigung

Im Rechtsmittelverfahren betreffend vorläufiger Maßnahmen im Pflegschaftsverfahren ist eine Anfechtung der Beweiswürdigung ausgeschlossen.