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Seite angelegt am: 16.04.2022 ; Letzte Bearbeitung: 16.04.2022

Jahrelanger unbegründeter Vorwurf sexuellen Missbrauch

Das Rekursgericht teilt die vom Erstgericht vertretene Rechtsansicht, dass die Mutter durch die seit Jahren anhaltende und nicht erlebnisbasierte Konfrontation des 2015 geborenen Kindes mit Themen der Sexualität und des sexuellen Missbrauchs, mit der Übertragung ihrer Ängste auf das Kind, mit dessen Verunsicherung und der damit einhergehenden negativen Bewertung des Vaters in seiner psychischen Entwicklung und Gesundheit das Kind in einem Ausmaß gefährdet, das eine weitere mit Ausübung der elterlichen Obsorge durch sie als Mutter ausschließt. Durch die seit Jahren nicht nur anhaltende, sondern sich über die Jahre auch steigernde Beeinflussung des Kindes mit dem nicht bloß unbewiesenen, sondern durch objektive Untersuchungen widerlegten Verdacht des wiederholten sexuellen Missbrauch durch den Vater werden Grundpfeiler im Beziehungsgeflecht des Kindes zu seinem Vater untergraben; das Vertrauen in ihn, das Gefühl der Geborgenheit bei ihm und des sicheren Schutzes durch den Vater. Auch wird das Kind durch dieses Verhalten der Mutter in der gesunden Entwicklung seiner Sexualität gefährdet und seine Sexualität seit Jahren pathologisch ziert. Damit scheiden sowohl eine Übertragung der alleinigen Opferkern der Mutter als auch die Beibehaltung der mit Obsorge durch die Mutter aus.