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Seite angelegt am: 30.07.2007 ; Letzte Bearbeitung: 11.08.2020

Vorzug Eltern vor Großeltern

Der Obsorge des leiblichen Elternteils kommt solange der Vorzug gegenüber der Obsorge durch Großeltern zu, als beim Elternteil eine Gefährdung des Kindeswohls nicht zu besorgen ist.