Seite angelegt am: 29.12.2006
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Letzte Bearbeitung:
11.08.2020
Vorzug Eltern vor Pflegeeltern
Der Obsorge durch leibliche Elternteile ist der Vorzug auch vor der Betreuung durch Pflegeeltern (allenfalls auch vor Großeltern) zu geben, solange beim Elternteil keine Gefährdung des Kindes - verschuldet oder unverschuldet - zu besorgen ist.