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Seite angelegt am: 29.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 11.08.2020

Vorzug Eltern vor Pflegeeltern

Der Obsorge durch leibliche Elternteile ist der Vorzug auch vor der Betreuung durch Pflegeeltern (allenfalls auch vor Großeltern) zu geben, solange beim Elternteil keine Gefährdung des Kindes - verschuldet oder unverschuldet - zu besorgen ist.