Verzicht auf die Obsorge
Auf die Obsorge kann nicht verzichtet werden, da sie nicht nur Rechte umfasst, sondern auch eine Reihe von Pflichten (der Eltern). Als Tatsache ist freilich ein dennoch abgegebener Verzicht zu berücksichtigen und zu würdigen.
- Vater, Berufstätigkeit des - kein Hindernis für Obsorgezuteilung
- Vater, kein Nachrang des V. bei Zuteilung der Obsorge
- Vater, unehelicher - Rang bei Obsorgezuteilung gegenüber Großeltern
- Vaterschaft, feststehende - Voraussetzung für Parteistellung
- Veränderung einer endgültigen Obsorgeregelung
- Verbote und Aufträge an den Obsorgeberechtigten
- Vereinbarungen über Obsorge rechtlich nicht möglich
- Vereinbarungen über Obsorge und Kontaktrecht und pflegschaftsgerichtliche Genehmigung
- Vereinigungskirche, Zugehörigkeit eines Elternteils zur
- Verfahrensfähigkeit eigenständige der Kinder, nach dem 14. Geburtstag
- Vergleich, gerichtlich protokollierter bedarf auch der Genehmigung
- Vergleich über Obsorge - Bindung an
- Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des Eingriffs
- Verhandlung, mündliche
- verhandlungsfreie Zeit
- Vermögensverwaltung - Ausschluss der Eltern bei zugewendetem Vermögen
- Vermögensverwaltung - Überwachung
- "Untertauchen" des obsorgeberechtigten
- Verschulden und Entziehung der Obsorge
- Versterben des Obsorgeberechtigten
- Vertraglicher Verzicht auf die Obsorge nicht möglich
- Vertrauensperson für Minderjährige bei Einvernahme
- Verweigerung notwendiger Abklärungen
- Verweigerung Schulbesuch
- Verweigerung Schulbesuch
- Verzicht auf die Obsorge
- Videoüberwachung
- Volljährigkeit, Eheschließung und Ehemündigkeit
- Volljährigkeit und Obsorge
- Vollmachten für Reisen ohne (beide) Obsorgeberechtigten
- Vollzugsmaßnahme - Absehen wegen Kindeswohlbeinträchtigung
- Vorläufige Entziehung der Obsorge - Zurückhaltung geboten
- Vorläufige Maßnahmen des Kinder- und Jugendhilfeträgers
- Vorläufige Maßnahmen im Pflegschaftsverfahren und Art. 6
- Vorläufige Maßnahmen im Pflegschaftsverfahren
- Vorläufige Maßnahmen im Pflegschaftsverfahren - Aufhebung
- Vorläufige Maßnahmen im Pflegschaftsverfahren - Bindungswirkung
- Vorläufige Maßnahmen im Pflegschaftsverfahren - keine Anf
- Vorläufige Obsorgeübertragung
- Vorläufige Phase der elterlichen Verantwortung
- Vorläufige Zuerkennung von Verbindlichkeit oder Vollstreckbarkeit
- Vornamensgebung
- Vorrangregeln bei Obsorgezuweisung bei notwendiger Entziehung
- Vorrecht der Mutter bei Zuteilung der Obsorge ?
- Vorstrafe
- Vorwurf sexueller Missbrauch - unbegründeter; jahrelang anhaltend
- Vorzug Eltern vor Großeltern
- Vorzug Eltern vor Pflegeeltern