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Seite angelegt am: 30.05.2007 ; Letzte Bearbeitung: 11.08.2020

Verzicht auf die Obsorge

Auf die Obsorge kann nicht verzichtet werden, da sie nicht nur Rechte umfasst, sondern auch eine Reihe von Pflichten (der Eltern). Als Tatsache ist freilich ein dennoch abgegebener Verzicht zu berücksichtigen und zu würdigen.