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Hochschulstudium des Unterhaltspflichtigen

Auch ein Hochschulstudium kann im Interesse des Kindes liegen, wenn damit voraussichtlich eine Verbesserung der finanziellen Situation verbunden ist.

Praxistipp: Wenn es sich um eine normale Ausbildung handelt (Studium nach Matura) ist die Fortsetzung des Studiums mit Sicherheit kein Thema, allerdings kann der Vater auf eine Nebenbeschäftigung angespannt werden. Wenn aber der Vater aus dem Berufsleben aussteigt um ein Studium zu absolvieren, sind die Hürden mit Sicherheit weit höher. Vor allem wird auch zu berücksichtigen sein, ob überhaupt das Kind noch etwas vom besseren Verdienst des Vaters haben wird, letztlich muss das Kind wohl auch jahrelang einen niederen Unterhalt in Kauf nehmen.