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Studium und vorhergehende Auszeit nach Matura

Unterhaltsberechtigte Kinder dürfen nach der Reifeprüfung zulasten des Uhpfl eine "Auszeit" von einem Jahr nehmen, sofern sie als ordentlicher Hörer an der Universität oder Fachhochschule aufgenommen wurden.

Anmerkung: Ein Rechtsatz der schwer diskussionswürdig ist. ME hat die Überlegung und Korrektur auf der Universität stattzufinden, nicht aber zu Hause auf der Couch.