Seite angelegt am: 27.04.2013
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Letze Bearbeitung:
01.08.2020
Berufsbegleitendes Studium
Im Fall eines berufsbegleitenden Studiums - eine Möglichkeit, die nicht nur beim hier zu beurteilenden Fachhochschulstudiengang bestünde, sondern auch bei nahezu allen Universitätsstudien - würde sich die Frage eines Unterhaltsanspruchs von vornherein nicht stellen. Dennoch billigt die bereits wiedergegebene Rechtsprechung dem Unterhaltsberechtigten unter den genannten Voraussetzungen die Absolvierung eines Studiums zu, ohne ihn auf die Möglichkeit eines berufsbegleitenden Studiums zu verweisen.
Letztlich hängt die Frage, ob und inwieweit dem Unterhaltsberechtigten eine eigene Erwerbstätigkeit neben dem Studium zur Entlastung des Unterhaltspflichtigen zumutbar ist, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.